Wir reden mit – Der Landesjugendbeirat und das neue Jugendgesetz

Der Landesjugendbeirat, kurz LJBR, besteht aus einem Netzwerk zahlreicher Kinder- und Jugendorganisationen aus ganz Vorarlberg und tagt mehrmals im Jahr. Er ist in seiner Rolle als beratendes Gremium der Landesregierung nicht zu unterschätzen.

Aktuell wurde diese beratende Funktion durch die Formulierung eines gemeinsamen Positionspapiers
zur Überarbeitung des Vorarlberger Jugendgesetzes, das zukünftig Kinder- und Jugendgesetz heißen soll, wahrgenommen.

Die Rolle des LJBR
Als Partner in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, agiert der Landesjugendbeirat als Schnitt- und Vermittlerstelle zwischen Kinder- und Jugendorganisationen und Politik, an der Expertise
gebündelt und aktive Vernetzung betrieben wird.

Durch die gesetzliche Verankerung im Vorarlberger Jugendgesetz wird die Bedeutung dieses Beirates besonders hervorgehoben.

Der Landesjugendbeirat vernetzt aktive, engagierte und kreative Arbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in Vorarlberg. Um die strukturierte und zielgerichtete Arbeit eines jeden Gremiums zu gewährleisten, braucht es ein klar formuliertes Aufgabengebiet.
Dieses wurde als solches von der Landesregierung wie folgt definiert:

• Der Jugendbeirat berät die Landesregierung in allen Angelegenheiten (z. B. Gesetzesentwürfe, Jugendförderung …), die Kinder und Jugendliche betreffen.

• Der Jugendbeirat kann:
– Aktionen und Projekte im Interesse der Jugend, besonders auch gewalt- und suchtpräventive, erarbeiten,
– Information, Kommunikation und Zusammenarbeit unter den Mitgliedern und deren Organisationen fördern,
– Jugendinteressen und Anliegen des Jugendbeirates in der Öffentlichkeit vertreten und nationale und internationale
Kontakte wahrnehmen.

• Mitglieder des Landesjugendbeirats sind:
VertreterInnen der Verbandlichen und Offenen Jugendarbeit als ordentliche Mitglieder und VertreterInnen von Facheinrichtungen als Mitglieder für den Informationsaustausch (kooptierte Mitglieder).

Das „alte“ Jugendgesetz hat sich hin zum Kinder- und Jugendgesetz entwickelt. Im Prozess hat sich gezeigt, wie wichtig die aktive Einbindung von Kindern und Jugendlichen ist. Foto: shutterstock

Das neue Kinder- und Jugendgesetz
Ein umfassender Beteiligungsprozess mit Jugendlichen, vielen ExpertInnen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie darauf aufbauend ein Positionspapier des Landesjugendbeirats lieferten einen wesentlichen Beitrag auf dem Weg zum neuen Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz. Der LJBR, auf dessen Expertise die Landesregierung bei der Ausarbeitung des neuen Kinder- und Jugendgesetzes zurückgegriffen hat, zielte in seiner beratenden Funktion darauf ab, dass das Gesetz jugendnaher und zielgerichteter formuliert wird und aktuelle, lebensweltorientierte relevante Aspekte von Jugendlichen mit einbezogen werden.

Das Positionspapier des LJBR zum Jugendgesetz
Das Positionspapier des Landesjugendbeirates zum Jugendgesetz wurde bereits imHerbst 2016 verfasst und durchlief mehrere Korrekturschleifen. Zu acht Punkten des Jugendgesetzes wurden dabei Anmerkungen und Änderungsvorschläge vorgebracht. Änderungen von großer Relevanz werden in diesem Artikel punktuell hervorgehoben. Bereits vorweggenommen werden kann der allgemeine Appell des LJBR, dass „österreichweit
eine Harmonisierung der Bestimmungen zumindest hinsichtlich Ausgehzeiten und Alkoholkonsum“ angestrebt werden soll sowie die Aufforderung, den Gesetzestext möglichst einfach zu formulieren.
Auszüge aus dem Positionspapier zur Änderung des Jugendgesetzes
(Quelle: Positionspapier des Landesjugendbeirats zum Jugendgesetz)

Ausgehzeiten: Ab 16 Jahren sollte es laut Landesjugendbeirat keine gesetzlichen Beschränkungen
der Ausgehzeiten mehr geben, da den Jugendlichen ab diesem Alter ein entsprechend eigenverantwortliches
Handeln zugetraut werden kann (Jugendliche dürfen ab 16 Jahren z. B. ja auch schon wählen). Zudem ist Vorarlberg derzeit das einzige Bundesland, das eine Begrenzung der Ausgehzeit für 16-Jährige vorsieht.

Förderung: Es ist dem LJBR ein Anliegen, dass in puncto Förderung nicht nur die Jugendlichen, sondern auch die Kinder hervorgehoben und somit im Gesetzestext ergänzt werden, insofern sie die Thematik ebenfalls
betrifft.

Beteiligung: Das Land sollte die Gemeinden darin unterstützen und bestärken, auch auf Gemeindeebene dem LJBR vergleichbare Gremien einzurichten.

Bestrafung: Der Landesjugendbeirat empfiehlt, Geldstrafen für Jugendliche grundsätzlich nicht mehr vorzusehen. In den Strafbestimmungen sollten unter der Voraussetzung, dass dies rechtlich möglich ist, als primäre Mittel der Bestrafung bis auf weiteres verpflichtende Informations- und Beratungsgespräche bzw. als Steigerungsform gemeinnützige Arbeiten festgelegt werden.

Bei der Überarbeitung des Jugendgesetzes und Weiterentwicklung hin zum Kinder- und Jugendgesetz
wurde deutlich sichtbar, wie wichtig und wertvoll die aktive Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die sie betreffenden Angelegenheiten ist. Dies sollte als Anreiz gesehen werden, die Kinder und Jugendlichen in unserem Land – sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene – zukünftig noch mehr und noch aktiver einzubinden. Davon können alle profitieren!

Die Autorinnen:
Julia Krepl, BA – Mitarbeiterin der koje und Vertreterin im Landesjugendbeirat für die Vorarlberger Pfadfinder und Pfadfinderinnen
Mag.a (FH) Olivia Mair, MA – Vorsitz- Stellvertreterin
Mag. Christoph Hämmerle – Vorsitzender des Landesjugendbeirats