„Wer mehr kann ist besser dran“ – so lautet das Motto der Initiative „AusBildung bis 18“. Grundlage dafür ist das Ausbildungspflichtgesetz, welches 2016 in Kraft getreten ist.
Das Ausbildungspflichtgesetz
Das Ausbildungspflichtgesetz gilt für alle Jugendlichen, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten und ihre Schulpflicht (9 Schuljahre) 2017 beendet haben. Alle folgenden Jahrgänge fallen sukzessive in die Regelung hinein, sodass bis 2020 der Vollausbau erreicht ist. Ziel ist es, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren, nach der Pflichtschule eine weiterführende Schule oder Berufsausbildung abschließen.
Der Grundgedanke
Je niedriger die Qualifikation, desto höher das Risiko für Arbeitslosigkeit. Dies gilt besonders für Jugendliche die nur einen Pflichtschulabschluss haben. In Österreich betrifft das, laut einer Erhebung des Instituts für höhere Studien (IHS), jährlich etwa 5000 junge Menschen zwischen 14 und 17 Jahren. Durch die Ausbildungspflicht wird garantiert, dass Jugendliche, die Hilfe nach der Pflichtschule brauchen, Unterstützung bekommen.
Die Umsetzung
Im Auftrag des Sozialministeriumservice wurden Koordinierungsstellen (KOST) auf Bundes- und Länderebene eingerichtet. Die Koordinierungsstellen sollen sicherstellen, dass Jugendliche, die die Ausbildungspflicht nicht erfüllen, die passende Unterstützung erhalten.
Damit die KOST aktiv werden kann, bedarf es einer Information über Jugendliche, die eine Ausbildung abgebrochen oder erst gar nicht angetreten haben. Aus diesem Grund sind – neben den Eltern und anderen relevanten Institutionen und Einrichtungen – auch die Schulen, AMS, Sozialministeriumservice und Lehrlingsstellen verpflichtet, Jugendliche der Statistik Austria zu melden, die ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen.
Die übermittelten Daten werden von der Statistik Austria miteinander abgeglichen, um jene Jugendlichen herauszufiltern, die keiner Ausbildung nachgehen. Die Daten dieser Jugendlichen werden über das Sozialministeriumservice an die zuständige Koordinierungsstelle übermittelt.
Die Koordinierungsstellen sorgen dafür, dass der Sachverhalt abgeklärt wird und rasch die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen gesetzt werden. Sie arbeiten dabei mit den betroffenen Institutionen (z.B. Jugendeinrichtungen von Bund und Ländern, Schulen, Lehrlingsstellen, Betrieben, AMS) zusammen.
Die KOST Vorarlberg
Das Team der Koordinierungsstelle (KOST) AusBildung bis 18 Vorarlberg unter der Leitung von Birgit Fiel steht bei Fragen zur (Aus-)Bildung zur Verfügung und sorgt dafür, dass Jugendliche eine für sie passende Unterstützung erhalten. Möglich wird das durch eine enge Vernetzung mit dem AMS, dem Jugendcoaching und weiteren Partnerinnen und Partnern.
Zudem werden in der KOST die Abläufe und Angebote für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf in Vorarlberg abgestimmt. Mit der „Angebotslandschaft“ die laufend aktualisiert wird, wird ein Überblick über die Angebote in Vorarlberg für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf geboten.
Der Download und die Übersicht finden Sie unter https://www.kost-vorarlberg.at/wo_finde_ich_unterstuetzung.php
Und wenn momentan keine Ausbildung möglich ist?
Immer wieder geraten Jugendliche in Lebenssituationen, die einer Erfüllung der Ausbildungspflicht verhindern. Die KOST Vorarlberg ist auch hier die Anlaufstelle.
Bei Bedarf wird ein Kontakt mit dem Jugendcoaching oder dem AMS hergestellt, um einen sogenannten Perspektiven-oder Betreuungsplan zu erstellen. Im Zentrum dieses Plans steht der/die Jugendliche mit seinen Fähigkeiten und Interessen. In Abstimmung auf die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen wird – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Eltern und/oder anderen Bezugs- bzw. Betreuungspersonen – ein Weg erarbeitet, wie die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Das Jugendcoaching übernimmt die Rolle eines Case Managers.
Weitere Informationen
Wenn noch Fragen offen sind kontaktieren Sie uns:
KOST AusBildung bis 18 Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
M +43 664 88 93 12 68
E service@kost-vorarlberg.at
www.kost-vorarlberg.at oder www.ausBildungbis18.at